Katholische Pfarrgemeinde

Pfarreileitung

 

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Pfarreileitung durch ein Leitungsteam

Zum besseren Verständnis erklären wir hier noch in Kürze einige Begriffe:

In den kommenden Jahren werden die drei Pfarreien unserer Pastoralregion mit neuen Aufgaben betraut.

Bisher übertrug der Bischof große Teile seiner Hirtensorge für eine Pfarrei an einen von ihm beauftragten Pfarrer. Neben bestimmten Rechten obliegen dem Pfarrer eine Reihe von Pflichten, die im Kirchenrecht beschrieben sind oder vom Bischof festgelegt wurden. Sobald der Bischof keinen Pfarrer mehr ernennen kann, fällt die Pfarreileitung an ihn zurück. Bischof Dr. Gerhard Feige hat entschieden, Pfarreileitungsteams an seiner Hirtensorge zu beteiligen, indem er diesen die Verantwortung für die Pfarreien in Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den Pfarrgemeinderäten überträgt.

Der Bischof beauftragt die Mitglieder des Leitungsteams mit zeitlicher Begrenzung. Das Leitungsteam gibt Impulse sowohl für die Beschlüsse der Pfarreigremien als auch für ihre Verwirklichung. Es besteht mindestens aus:

  •  dem Geistlichen Moderator, das ist der Priester

  •  einem Mitglied des Pfarrgemeinderates (PGR)

  •  und einem Mitglied des Kirchenvorstandes (KV).

Das Leitungsteam ist kein weiteres Gremium wie KV oder PGR, sondern verantwortet im Auftrag des Bischofs die Steuerung der Pfarrei als Ganzes. Die Aufgaben von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat bleiben bestehen. Der KV-Vorsitzende hat nun alle diesbezüglichen Rechte, die bisher der Pfarrer innehatte. Er leitet die KV-Sitzungen, führt das Pfarreisiegel und ist unterschriftsberechtigt. Der PGR als Beratungsgremium gewinnt perspektivisch mehr Bedeutung, weil er die Pfarreientwicklung grundlegend in den Blick nehmen und umfassend beraten muss.

Was ist eine Pfarrei ?

Die Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge unter der Aufsicht des Diözesanbischofs einem Pfarrer anvertraut wird. Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern ist Sache des Diözesanbischofs. In Deutschland ist die Pfarrei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat eigene Rechte und verwaltet ihr Vermögen selbst.

Was ist ein Pfarrer ?

Ein Pfarrer nimmt die Seelsorge und Leitung für die ihm anvertraute Pfarrei im Auftrag des Diözesanbischofs wahr. Er versieht in dieser Gemeinschaft die Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens, wobei auch andere Priester oder Diakone mitwirken sowie Laien im Rahmen des Kirchenrechts mithelfen. Er muß die Priesterweihe empfangen und seine Eignung durch ein besonderes Pfarrexamen nachgewiesen haben. Ein Pfarrer hat Beständigkeit im Amt und wird auf unbegrenzte Zeit ernannt.

Was ist Pfarradministrator ?

Ein Pfarradministrator ist in der katholischen Kirche ein Priester, der vom Diözesanbischof vorübergehend mit der Leitung einer Pfarrei betraut wird. In der Regel besitzt der Pfarradministrator dieselben Befugnisse und Pflichten wie ein regulärer Pfarrer. Er ist der rechtliche Vertreter der Gemeinde und leitet die Seelsorge. Der Pfarradministrator übernimmt diese Aufgaben aber nur übergangsweise und zeitlich befristet.

Was ist ein geistlicher Moderator ?

Ein geistlicher Moderator ist ein geweihter Priester, der einem Pfarreileitungsteam angehört. Er leitet die Pfarrei nicht allein, sondern begleitet das Team geistlich, wahrt den Glauben und unterstützt die Mitverantwortung aller Getauften. Der Moderator ist beratendes Mitglied des Teams, teilt seine theologische Erfahrung, ist Seelsorger für die Mitarbeitenden und unterstützt ehrenamtlich Engagierte. Der Moderator sorgt dafür, dass die Arbeit des Leitungsteams und das Gemeindeleben am Evangelium und der Lehre der Kirche ausgerichtet sind.